Urteil inakzeptabel – Dübendorf zieht vor Bundesgericht
Sechs Mitglieder der Sekundarschulpflege Dübendorf-Schwerzenbach wurden im letzten Dezember still gewählt. Ein Vorgehen, das nicht rechtens war, wenn es nach dem Verwaltungsgericht geht. Die Stadt Dübendorf ist anderer Meinung: Sie zieht vor Bundesgericht.
Wahl der Schulpflege aufgehoben

Knall in Dübendorf: Das Verwaltungsgericht hebt die stille Wahl von sechs Mitgliedern der Sekundarschulpflege Dübendorf-Schwerzenbach auf. Diese wurden letzten Dezember vom Dübendorfer Stadtrat in einem stillen Verfahren als gewählt erklärt – dazu sei er aber gar nicht befugt gewesen, hält das Verwaltungsgericht nun in einem kürzlich publizierten Urteil fest.

Jetzt weiterlesen?
Bereits Abonnent?
Dann schnell einloggen oder registrieren.
Noch kein Abonnent?
Entscheiden Sie sich jetzt für eines unserer Abo-Angebote oder lösen Sie einen Tagespass à 2 Franken.
Digital Abo CHF 13.00/Mt.
Täglichen Zugang zu allen News auf «züriost» und allen Wochenzeitungen als E-Paper
Jetzt abonnierenTagespass CHF 2.00
Zugang zu allen News auf «züriost»
Jetzt kaufen