Strafe für Storchen-Störung
Von wildlebenden Tieren sollte der Mensch die Finger lassen. Das dürfte nun auch zwei Oberländern klar sein, die eine Storchenfamilie bedrängten.
Zwei Oberländer verurteilt

Vögel machen dem Menschen zuweilen Probleme. Etwa, indem sie Balkone oder Autos mit ihrem Kot verschmutzen oder – sehr selten mal – einen Jogger attackieren.
Auch ein Storchennest auf einem Gebäude kann ein Problem sein. Und damit im Extremfall zu einer juristischen Angelegenheit werden, die mit einem Entscheid der regionalen Staatsanwaltschaft endet; so, wie kürzlich im Bezirk Uster.

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