Maskendispens schützt nicht automatisch vor Strafe
Wer vom Maskentragen dispensiert ist, muss das auch rechtsgültig belegen können. Ein Mann, der das nicht einsah, ist nun vorm Bezirksgericht Hinwil verurteilt worden.
100 Franken Busse

Schriftlich bestätigt von einem Arzt aus der Deutschschweiz, kann ein im Zürcher Oberland wohnhafter Albaner aus medizinischen Gründen auf das Tragen einer Schutzmaske verzichten. Doch dieser Dispens brachte dem 39-Jährigen nicht etwa die grosse Freiheit, sondern einigen, durchaus auch selbst verursachten, Ärger ein, der kürzlich sogar zu einem Prozess vor einem Einzelrichter am Bezirksgericht Hinwil führte.

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